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deanm1974
Die meisten Pflege- und Betreuungsangebote für pflegebedürftige Demenzkranke kosten Geld. Finanzielle Unterstützung können Angehörige von der Pflegeversicherung und vom Sozialamt erhalten.
Demenzkranke, die dauerhaft auf Hilfe und Betreuung angewiesen sind, haben Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung. Die Höhe der Leistungen hängt davon ab, wie viel Zeit täglich für Körperpflege, Ernährung, Mobilität und hauswirtschaftliche Versorgung aufgewendet werden muss.
Beantragt werden Leistungen der Pflegeversicherung bei der meist bei den Krankenkassen angesiedelten Pflegekasse. Wenn die Leistungen der Pflegeversicherung nicht ausreichen, springt das Sozialamt ein. Allerdings sind auch Kinder und Ehepartner zum Unterhalt verpflichtet.
Die Pflege eines demenzkranken Angehörigen ist oft sehr aufwändig und lässt mit fortschreitendem Krankheitsverlauf meist auch nicht mehr zu, dass noch dem Beruf nachgegangen werden kann. Familienministerin Kristina Schröder plant deshalb die sogenannte Familienpflegezeit einzuführen. Schon jetzt gibt es zwar die Möglichkeit, für die häusliche Pflege ein halbes Jahr aus dem Beruf auszusteigen – allerdings unbezahlt, viele Menschen fürchten deshalb gravierende finanzielle und berufliche Nachteile.
Das neue Modell sieht vor, dass Arbeitnehmer ihre Arbeitszeit über einen Zeitraum von maximal zwei Jahren auf bis zu 50% reduzieren können, dabei dann aber 75% Prozent ihres Gehalts beziehen. Zum Ausgleich müssten sie später wieder voll arbeiten, bekämen aber in diesem Fall weiterhin nur 75% des Gehalts - so lange, bis das Zeitkonto wieder ausgeglichen ist.
letzte Änderung 09. Mai 2012, 14:23 Uhr
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Stand: 17-May-2012, 03:24 AM
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