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Das Bewusstsein für die Relevanz von Musik in der Versorgung von Menschen mit Demenz ist inzwischen sehr verbreitet. Auch in der aktuellen Behandlungsleitlinie für Demenzen, die federführend von der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie und Nervenheilkunde und der Deutschen Gesellschaft für Neurologie herausgegeben wurde, wird die Musiktherapie als Bestandteil der Demenzversorgung erwähnt.
Trotzdem ist die Musiktherapie im häuslichen Bereich noch keine Kassenleistung. In einigen Bundesländern fanden einzelne Anbieter von Musiktherapie jedoch Aufnahme in die „Landesliste für besondere qualitätsgesicherte Angebote für die Betreuung von Menschen mit Demenz“. Dort können sich Angehörige einen Teil der Kosten für den Musiktherapeuten erstatten lassen.
In Kliniken, wie im vorgestellten Coburger Demenzprojekt, werden häufig spezielle Vereinbarungen mit den Krankenkassen getroffen, wenn die Musiktherapie Bestandteil eines modularen Therapiekonzepts für Demenz-Kranke ist.
Auch die Kunsttherapie wird häufig auch im Rahmen therapeutischer Gesamtkonzepte in Kliniken angeboten, gehört aber auch schon in vielen Alten- und Pflegeheimen zum Angebot.
Im häuslichen Bereich besteht die Möglichkeit einer Übernahme der Kosten durch die Krankenkasse nur nach einem Einzelantrag. Ob die Kosten übernommen werden und wie hoch die Kostenübernahme bei den jeweiligen Kassen ausfällt, muss in jedem Fall einzeln geklärt werden. Manche Kassen haben allerdings mittlerweile Regelsätze festgelegt.
letzte Änderung 09. Mai 2012, 14:23 Uhr
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Stand: 17-May-2012, 04:11 AM
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