Antragsformulare für Leistungen der Pflegeversicherung erhalten Sie bei der bei Ihrer Krankenkasse eingerichteten Pflegekasse. Meist genügt ein Anruf bei der zuständigen Krankenkasse, die das Formular dann zuschickt. Dem ausgefüllten Antrag sollte ein ärztliches Attest, das auf die Bereiche Körperpflege, Ernährung und Mobilität eingeht, beigefügt werden.
Der medizinische Dienst der Krankenkasse (bei privat Versicherten der Gutachterdienst Medicproof GmbH) schickt nach einer Terminvereinbarung einen Gutachter, der den Kranken zu Hause untersucht. Auf diesen Besuch sollte sich der pflegende Angehörige gut vorbereiten:
Unter Berücksichtigung des Gutachtens vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen entscheidet die Pflegekasse ob und in welcher Stufe der Antragsteller eingeordnet wird. Ein Einstufungsbescheid informiert den Antragsteller über die bewilligte Leistungen der Pflegekasse.
Wer mit der Einstufung nicht einverstanden ist, kann Widerspruch einlegen.
Verschlechtert sich der Gesundheitszustand des/der Pflegebedürftigen, kann jederzeit bei der zuständigen Pflegekasse eine Höherstufung beantragt werden.
Die Leistungen werden ab dem Datum der Antragstellung rückwirkend bezahlt.
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Letzte Änderung: 15.06.2007, 14:44 Uhr
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URL: http://www.alzheimerinfo.de/angehoerige/pflegeversicherung/beantragung/
Stand: 15.06.2007, 14:44 Uhr
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