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Ein Struwwelkopf

Rechtliche Aspekte

Bei Notar L. erscheint das Ehepaar Müller. Beide sind 65 Jahre alt. Sie erklären, sie hätten in der Zeitung gelesen, dass eine Regelung möglich sei, die eine Betreuung im Falle der altersbedingten geistigen Krankheit erspart. Sie wollen vor allem erreichen, dass keine fremde Person in diesen Fällen die notwendigen Entscheidungen trifft. Außerdem sind sie sich einig, dass im Falle schwerer Krankheit keine unnötige „Apparatemedizin“ durchgeführt werden soll. Sie bitten den Notar um Beurkundung der notwendigen Regelungen. In diesem Fall empfiehlt der Notar beiden sich gegenseitig die Vorsorgevollmacht zu erteilen und vom Notar beglaubigen zu lassen.

Verfügungen und Vollmachten

Die Demenz führt im späten Stadium zu massiven kognitiven Störungen, so dass eigenständige Entscheidungen vom Betroffenen nicht mehr getroffen werden können. Durch entsprechende Verfügungen und Vollmachten, die in schriftlicher Form vorliegen müssen, kann man in gesunden Tagen oder zu Beginn der Erkrankung bei noch vorhandener Geschäftsfähigkeit seinen eigenen Willen äußern.

Letzte Änderung: 15.06.2007, 14:44 Uhr

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Stand: 15.06.2007, 14:44 Uhr
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