Wollen Sie eine einzige Person Ihres Vertrauens mit allen Aufgaben betrauen, die sonst in Patientenverfügung, Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht getrennt sind, so können Sie eine Generalvollmacht erteilen. In dieser Vollmacht sollten alle Einzelheiten, genau wie in den einzelnen Dokumenten, genauestens festgehalten werden. Beratung und Beurkundung durch einen Notar wird empfohlen.
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Letzte Änderung: 26.10.2009, 17:18 Uhr
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Stand: 26.10.2009, 17:18 Uhr
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