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Ein Struwwelkopf

Patientenverfügung

Mit einer Patientenverfügung kann der Betroffene im voraus für den Fall einer Entscheidungsunfähigkeit seinen Willen bezüglich der Art und Weise einer ärztlichen Behandlung niederlegen, ob z.B. lebensverlängernde Maßnahmen durchgeführt oder unterlassen werden sollen. Normalerweise werden in den Krankenhäusern alle Möglichkeiten, die zur Verfügung stehen, eingesetzt, um das menschliche Leben zu verlängern. Wenn Sie damit nicht einverstanden sind, sollten Sie dies in einer Patientenverfügung ausdrücklich erklären. Dann muss sich der behandelnde Arzt danach richten.

Eine Patientenverfügung sollte im Abstand von sechs Monaten durch Ihre Unterschrift, und die Unterschrift einer Vertrauensperson erneuert werden. Das stellt sicher, dass die Verfügung akzeptiert wird. Wichtig ist in diesem Zusammenhang auch, dass Sie eine Gesundheitsvollmacht ausstellen für eine Person Ihres Vertrauens. Sie kann dann im Zweifelsfall Ihren Willen an Ihrer Stelle vertreten.

Letzte Änderung: 15.06.2007, 14:44 Uhr

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Stand: 15.06.2007, 14:44 Uhr
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