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Ein Struwwelkopf

Antragsverfahren

Sie stellen einen Antrag bei dem für Ihren Wohnsitz zuständigen Versorgungsamt das anschließend den Grad der Behinderung (GdB) feststellt. Antragsformulare gibt es bei den Versorgungsämtern , häufig auch bei den örtlichen Fürsorgestellen, den Sozialämtern und den kommunalen Bürgerbüros.

Wenn Ihr Antrag beim Versorgungsamt eingeht, zieht das Versorgungsamt von den behandelnden und den von Ihnen benannten Ärzten und ggfs. Krankenhäusern Gutachten ein und wertet diese aus. Wenn Ihnen ärztliche Unterlagen über den derzeitigen Gesundheitszustand (insbesondere aktuelle Krankenhausentlassungsberichte) vorliegen, fügen Sie diese bitte dem Antrag bei.

Letzte Änderung: 15.06.2007, 14:44 Uhr

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Stand: 15.06.2007, 14:44 Uhr
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