We Care. Wir forschen für Ihre Gesundheit.

Ein Struwwelkopf

Merkzeichen

"G" – erhebliche Gehbehinderung

Ist der Behinderte in seiner Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt, erhält er das Merkzeichen G. Diese Voraussetzung liegt dann vor, wenn der Behinderte ortsübliche Wegstrecken nicht zu Fuß zurücklegen kann. Es kommt dabei nicht auf die konkreten örtlichen Verhältnisse an, sondern nur darauf, welche Entfernungen im Allgemeinen noch zu Fuß zu bewältigen sind. Altersbedingte Einschränkungen des Gehvermögens werden nicht berücksichtigt.

"aG" – außergewöhnliche Gehbehinderung

Menschen, die sich nur mit fremder Hilfe oder nur mit großer Anstrengung außerhalb ihres Kraftfahrzeuges fortbewegen können, gelten als außergewöhnlich gehbehindert. Zu diesem Personenkreis gehören beispielsweise Querschnittsgelähmte, Doppelober- bzw. Unterschenkelamputierte und andere schwerbehinderte Menschen, die in gleichem Maße betroffen sind; das Gehvermögen muss also auf das Schwerste eingeschränkt sein.

"B" – Begleitung

Schwerbehinderte Menschen, die ständige Begleitung benötigen, um öffentliche Verkehrsmittel ohne Gefahren für sich und andere benutzen zu können, erhalten das Merkzeichen B .

"H" – Hilflosigkeit

"Hilflos" ist derjenige, der infolge seiner Gesundheitsstörungen zur täglichen Sicherung seiner persönlichen Existenz dauernd fremder Hilfe bedarf. Dauernd erfordert einen Zeitraum von mindestens 6 Monaten.

"RF" – Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht

Personen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 80 und denen der Besuch sämtlicher öffentlicher Veranstaltungen nicht möglich ist (Personen, die praktisch auf Dauer das Haus nicht mehr verlassen können), werden von der Rundfunkgebührenpflicht befreit. Solange ein schwerbehinderter Menschen mit technischen Hilfsmitteln und gegebenenfalls mit Hilfe einer Begleitperson eine öffentliche Veranstaltung (z.B. Theater, Kino, Kirche, Restaurant, Sportveranstaltung o.Ä.) aufsuchen kann, kommt die Eintragung dieses Merkzeichens nicht in Betracht .

Letzte Änderung: 15.06.2007, 14:44 Uhr

produced by GPM mbH

Suchen

Suchen

Login für Fachkreise

Login für Fachkreise DocCheck Logo

neu anmelden

merz-podcast.de

Newsletter

Bestellen Sie unsere Broschüren online

Expertenrat

Häufig gestellte Fragen

Merz [Logo] Merz [Logo]

http://www.alzheimerinfo.de

URL: http://www.alzheimerinfo.de/rat_und_hilfe/schwerbehinderung/merkzeichen/
Stand: 15.06.2007, 14:44 Uhr
© 2010 Merz. Alle Rechte vorbehalten.